Die Kosten für den Stromverbrauch dieser Geräte bekommen Sie als gesetzlich Versicherte auf Antrag erstattet.
Wichtig ist hierbei aber zu beachten, dass dies nur für Hilfsmittel gilt, die vom Arzt verordnet worden sind. Das heißt, dass Sie zuvor für das Hilfsmittel ein Rezept bei der Krankenkasse eingereicht haben müssen. Dies ist zum Beispiel bei Pflegebetten, E-Rollstühlen, Beatmungsgeräten, etc. regelmäßig der Fall.
Um an das Geld zu kommen reicht ein einfacher Antrag bei der Krankenkasse. Einige Krankenkassen haben hierfür auch ein eigenes Formular. Rufen Sie daher einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, was von dort verlangt wird.
Wir haben Ihnen einen Antrag Vorbereitet, den Sie nur noch mit Ihren eigenen Daten auffüllen müssen. Sie finden die Datei zum Download hier.
Im Prinzip erhalten Sie die Stromkosten vollständig erstattet. Wenn Sie die den Stromverbrauch nicht, oder nur ungenau angeben, erhalten Sie nur einen Pauschalbetrag der oft niedriger ist als Ihre tatsächlichen Kosten. Daher lohnt sich der Aufwand den Stromverbrauch und die entsprechenden Kosten genau mit anzugeben.
Dazu müssen Sie den Stromverbrauch aber auch entsprechend nachweisen können. Für Geräte die ständig im Betrieb sind, können Sie die folgende Formel anwenden:
Betriebsstunden ( wie lange läuft das Gerät pro Tag? ) x Watt ( wird auf dem Gerät selbst oder in der Betriebsanleitung angegeben ) x 365 Tage x Strompreis in Cent ( Höhe variiert je nach Anbieter ) geteilt durch 1000.
Mit unserem vorbereiteten Formular ist diese Rechnung ganz einfach möglich. Sie finden die Datei zum Download hier.
Bei Geräten die dauerhaft laufen wie Beatmungsgeräte, Wechseldruckmatratzen, etc. ist diese Rechnung einfach und nachvollziehbar. Insbesondere Geräte, die nicht ständig laufen sind hier aber wieder sehr ungenau zu berechnen. Zum einen weil die Betriebszeit täglich eine andere ist und zum anderen, weil man diese Betriebszeit auch kaum messen kann. Man denke hier zum Beispiel an einen fahrenden E-Rolli. Der Verbrauch hängt so stark von der Umgebung und dem Nutzerverhalten ab, dass man hier mit dem Rechnen kaum nachkäme.
Ja! Insbesondere in solchen Fällen, bei denen der Verbrauch schwer nachzurechnen ist, bieten sich Stromverbrauchszähler an. Diese werden in die Steckdose gesteckt und dienen dann selbst als Steckdose für das Pflegehilfsmittel. Der Verbrauch wird dann beim Durchfluss durch den Stromverbrauchszähler gemessen. Wenn mehrere Hilfsmittel verwendet werden kann man auch erst eine Mehrfachsteckdose in den Stromverbrauchszähler stecken, sodass dieser den Verbrauch gleich mehrerer Geräte gleichzeitig messen kann.
Beispiel: (deaktivieren Sie ggf. Ihren Adblocker, um das Bild sehen zu können)
Zu diesem Thema ist auch ein Podcast erschienen! Jetzt reinhören: